Namenskonventionen

Namenskonventionen

Bereits bei Installationen mittlerer Größe mit mehreren hundert Jobs ist es unverzichtbar, mandanten- (besser noch: installations-) weite Namenskonventionen zu vereinbaren.

Namenskonveentionen sind in einem UC4 System unverzichtbar, da das Berechtigungskonzept in UC4 sehr stark von den Konventionen bei der Namensgebung für UC4 Objekten abhängt. Namenskonventionen sind weiter ein zentrales (und m.E. unschlagbares) Mittel, um administrative Aufwände durch Automatismen (Stichwort Verteilungsverfahren) gering zu halten. Ein weiterer unschätzbarer Vorteil ist, daß sich mit konsequenten Namenskonventionen eine Großzahl von Fehlern vermeiden lassen (bspw. Freigabe von testabläufen in Produktion).

Die Konventionen sollten dazu zumindest folgende Punkte wiederspiegeln:

  • am Namen jedes UC4 Objektes läßt sich der Typ des Objektes ablesen.
  • am Namen jedes UC4 Objektes läßt sich der Mandant, in dem es laufen soll,
    ablesen.
  • am Namen jedes UC4 Objektes läßt sich der fachliche Zusammenhang, in dem das Objekt verwendet wird, ablesen.
  • am Namen jedes UC4 Objektes läßt sich erkennen, welche UC4-Objekte fachlich zusammengehören.
  • jedes UC4 Objekte hat auf Grund seines Namens einen eindeutigen Ordner,
    in dem es jederzeit wiedergefunden werden kann.
  • der Name jedes UC4 Objektes ist vom speziellen zum allgemeineren Teil aufgebaut. D.h. daß der Typ eines Objektes (bspw. JOBP) nicht am Anfang, sondern am Ende des Namens steht.
  • Mandanten sollten ebenfalls nach einem einheitlichen Namensschema benannt werden. So können bspw. administrative Mandanten mit Nummern < 10 benannt werden; produktive Mandanten enden auf 0, Test- oder QS-Mandanten auf 2; die Mandanten für die tägliche Batchverarbeitung haben auf der Tausenderstelle ein 0 stehen, die für die SAP Abläufe eine 1 und die für autonome Hostanwendungen eine 2.


Leider steht der Vereinbarung von Konventionen oft die hiervon abweichende Wirklichkeit gegenüber. Namenskonventionen einzuhalten bedeutet zunächst eine
Einschränkung, deren Nutzen nicht unmittelbar einsehbar sein muß. Mit Hilfe eines Berechtigungskonzeptes kann erzwungen werden, bestimmte, zumindest rudimentäre Konventionen einzuhalten. Um hier jedoche aktive Akzeptanz zu erreichen, empfiehlt es sich, das Einhalten von Namenskonventionen mit der Bereitstellung zusätzlicher Benefits zu unterstützen. Solche Vorteile oder Erleichterungen können bspw. sein.

  • Automatismen für administrative Vorgänge, z.B. beim Deployment. So lassen sich mit einem starken Namenskonzept UC4 Objekte automatisch in die korrekten Zielordner importieren. Verstreute Links an verschiedenen Stellen zu ein und demselben Objekt treten damit nicht mehr auf.
  • Automatismen für Konfiguration aktivierbarerer UC4 Objekte. Das kann soweit gehen, daß neue Jobs mittels standardisierter Includes erstellt werden; der komplette ausführbare Inhalt wird aus Konfigurations-VARAs gelesen.
  • Automatismen beim Monitoring und Alerting. Hierbei sind Namenskonventionen unverzichtbar, will man kritische Abbrüche von unkritischen unterscheiden können.

Nähere Informationen zu solchen Ansätzen lasse ich Interessenten gerne auf Anfrage zukommen.